Wir über uns

Leistungen des Vereins

Unsere Leistungen

Wir bieten vor Ort einen umfassenden Service für Ihre Immobilie – von der kostenlosen Beratung bis zum günstigen Versicherungsschutz.

Weiterhin informieren wir zeitnah über alle wichtigen Entscheidungen der Rechtsprechung. Wir sind stets sachkundiger Gesprächs-, Verhandlungs- und Geschäftspartner. Wir treten erfolgreich für den Erhalt und den Schutz Ihres Eigentums ein - und das seit mehr als 40 Jahren. 

Für unsere Mitglieder führen wir durch:

  • Neueste Rechtsprechung in Mietfragen auf Anfrage
  • Kostenlose Beratungstätigkeit durch unseren Vereinsanwalt RA Strößner
  • Kostengünstige Abrechnung im Handlungsfall
  • Hilfe bei Mietvertragserstellungen
  • Aktuellste Mietvertragsformulare für Wohnraum, Geschäftsraum, Garage
  • Hilfe bei Mietzinsberechnungen 
  • Vermittlungshilfen bei allen Fragen rund um das Wohn- und Grundstückseigentum
  • Günstiger Versicherungsschutz durch die Hausbesitzerversicherung München, z.B. Mietrechtschutz, Gebäudeversicherungen etc.
  • Jährlich erhalten Sie beim Besuch der Jahreshauptversammlung das aktuelle Ratgeberbuch des Landesverbandes Bayern
  • Bei der Jahresversammlung Informationen über die aktuellen Änderungen im Mietrecht
  • Hilfe bei Steuerfragen für Haus- und Grund durch unseren Steuerberater und 2. Vorsitzenden Herrn Etschel

 

 

Kontakt

Haus- und Grundbesitzerverein Treuchtlingen u. Umgebung e. V.
Hauptstraße 13
91757 Treuchtlingen
Tel.: 09142/3317 oder 2637
Fax.:  09142/2610
E-Mail: stroessner.treuchtlingen@t-online.de

Förderung der energetischen Gebäudesanierung gesichert

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) ist bis 2014 gesichert.
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Unkompliziert den richtigen Makler finden

Unsere Checkliste hilft Ihnen bei der Auswahl eines kompetenten Maklers

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

Downloads:
VG Media Flyer+Anmeldeformular

Fragen und Antworten