Gaspreiserhöhung
Die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas bildet sachlich einen eigenen Markt; ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie besteht nicht.
Um die Billigkeit einer Erhöhung des Gaspreises darzulegen, muss der Gasversorger nicht dartun, dass er mit der Erhöhung eine best
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Klage gegen Gaspreise
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.6.2007 (Az.: VIII ZR 36/06) können Verbraucher Gaspreiserhöhungen zwar grundsätzlich vor Gericht anfechten. Kann ein Unternehmen jedoch nachweisen, dass die Erhöhung auf höheren Bezugskosten basiert, ist die Erhöhung nicht als u Weiterlesen...
Eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmen
Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung von Fernwärmeversorgungsunternehmen
Eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmen gem. § 315 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen, wenn die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung vertraglich so bestimmt sind, dass bei der Berechnung des genannten Preises ein Ermessenspielrau Weiterlesen...



